Rechtspsychologie

Die Rechtspsychologie bezeichnet die empirische, psychologische Erforschung des Rechts, der Rechtsinstitutionen und der Personen, die mit dem Recht in Berührung kommen. Dieser Bereich umfasst Beiträge in den Bereichen Lehre/Ausbildung, Entwicklung, Kognition, klinische Praxis, Soziales, öffentliche Ordnung und klinische Psychologie.