Küstengewässer

Hoheitsgewässer oder Küstenmeer im Sinne des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 sind ein Küstengewässergürtel, der sich höchstens 12 Seemeilen von der Basislinie (normalerweise der mittleren Niedrigwassermarke) einer Küste erstreckt Zustand. Territorialgewässer unterscheiden sich von der Hohen See, die allen Nationen gemeinsam ist und dem Grundsatz der Freiheit der Meere unterliegt. Die Hohe See unterliegt keiner Inbesitznahme durch Personen oder Staaten, sondern steht jedermann für die Schifffahrt, die Ausbeutung von Ressourcen und andere rechtmäßige Nutzungen zur Verfügung. Der rechtliche Status von Hoheitsgewässern erstreckt sich auch auf den unter ihnen liegenden Meeresboden und Untergrund sowie auf den darüber liegenden Luftraum.