In Pakistan, wo die Mehrheit der Bevölkerung Muslime sind, gilt Prostitution als Stigma. Für Gesundheitsdienstleister ist es häufig eine Herausforderung, Prostituierten eine optimale Versorgung zukommen zu lassen, wenn ihre eigenen Werte und Überzeugungen im Widerspruch zu ihren beruflichen Verpflichtungen stehen. Dieser Kommentarartikel basiert auf einer klinischen Fallstudie, in der ein Familienplanungsberater nicht auf die Verhütungsbedürfnisse einer Prostituierten einging, weil die staatliche Politik die Tubenligatur nicht unterstützte und der Dienstleister eigene Werte gegenüber dem stigmatisierten Berufsstand hatte. Dieser Artikel wirft für alle Gesundheitsdienstleister die Frage auf, ob diese Maßnahme auf Grundlage des Menschenrechtsparadigmas, des Rechts auf Autonomie und des Grundsatzes der Nichtschädigung gerechtfertigt war. Dieser Artikel ist ein Kommentar zur unvollständigen staatlichen Familienplanungspolitik und den in diesem Fall verletzten ethischen Grundsätzen.