Abstrakt

Umgang mit Zufallsbefunden aus genetischen Untersuchungen: Perspektiven von Ethikkommissionsmitgliedern

Leigh Jackson, Anita O'Connor, Lesley Goldsmith und Heather Skirton

Neue genomische Technologien ermöglichen zwar einen umfassenden und kostengünstigen Zugang zu krankheitsverursachenden Mutationen, erhöhen aber auch die Möglichkeit von Zufallsbefunden, die nichts mit der ursprünglichen Forschungsfrage zu tun haben. Diese Befunde können gesundheitliche, reproduktive oder familiäre Folgen für den betreffenden Forschungsteilnehmer haben. Es gibt unterschiedliche Meinungen über die Pflichten der Forscher und geeignete Managementstrategien hinsichtlich der Frage, wie oder ob diese Informationen an die Forschungsteilnehmer weitergegeben werden sollen. Da die empirischen Daten, auf denen diese Argumente basieren, noch recht begrenzt sind, haben wir eine qualitative Studie mit einem thematischen Analyseansatz durchgeführt, um das Thema weiter zu untersuchen. Wir haben Mitglieder von Forschungsethikkommissionen des britischen NHS interviewt, um ihre Erfahrungen mit genetischen Zufallsbefunden sowie ihre Meinungen zu zukünftigen Herausforderungen und zum Umgang damit zu ermitteln. Die Interviews wurden transkribiert, kodiert und auf gemeinsame Themen hin analysiert. Dabei kristallisierten sich drei Themen heraus: Erleichterung der Einwilligung der Teilnehmer, Unterstützung der Gültigkeit der Einwilligung sowie Risiken und Rechte. Die Mitglieder der Ethikkommission waren sich der Probleme bewusst, die genetische Zufallsbefunde aufwerfen, obwohl sie nur über begrenzte praktische Erfahrung in den von ihnen bewerteten Projekten verfügten. Es gab keinen Konsens darüber, wie potenziellen Teilnehmern bei der Rekrutierung für Forschungen mit genomweiten Technologien Informationen präsentiert werden sollten oder ob eine pauschale oder eine auf Checklisten basierende Einwilligung am nützlichsten ist. Die Teilnehmer diskutierten auch die Schwierigkeiten bei der Abwägung der Rechte und Pflichten von Forschungsteilnehmern, ihren Familien, Forschern und Klinikern bei der Erörterung der Rückgabe von Zufallsbefunden. Einige sprachen sich dafür aus, die Einwilligung des Patienten aufzuheben, um klinisch verwertbare Zufallsbefunde zurückzugeben. In Ermangelung nationaler Leitlinien zu diesen Fragen könnte der in dieser Studie offensichtliche Mangel an Konsens möglicherweise zu unterschiedlichen Beurteilungen genetischer Forschungsstudien zwischen Forschungsethikkommissionen führen. Eine breitere Diskussion über die Eignung des aktuellen Modells der informierten Einwilligung für komplexe Genomforschung könnte ebenfalls erforderlich sein.

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