Abstrakt

Wissen über verschriebenes Artemether-Lumefantrin bei ambulanten Patienten und Pflegepersonal im Temeke-Krankenhaus: Grundrechte der Patienten

Emmanuel John Msovela und Joyce Masalu

Hintergrund: Patienten haben das Grundrecht und die Würde, angemessene Informationen über ihre Krankheit und Therapiebehandlung zu erhalten. Angemessene Informationen sind unabdingbar für die Einhaltung der verschriebenen Medikamenteneinnahme und für die Beteiligung an Entscheidungen über die Behandlung. Das Hauptziel dieser Studie war es, das Wissen über verschriebenes Artemether-Lumefantrin (AL) bei ambulanten Patienten und Pflegekräften des Temeke-Krankenhauses zu ermitteln.

Methoden: Dies war eine Querschnittsstudie mit 224 ambulanten Patienten und Pflegekräften, die das Temeke-Krankenhaus besuchten und (AL)-Medikamente erhielten.

Ergebnis: Nur 105 (46,9 %) wussten, in welchem ​​Stundenintervall AL-Pillen eingenommen werden müssen; ihr Wissen variierte nicht je nach Geschlecht. Allerdings wussten Personen mit Universitäts-/Collegeabschluss (74,1 %) eher Bescheid als Personen mit Grundschul- oder niedrigerem Schulabschluss (45 %). 58 % der Teilnehmer wussten nicht, wie viele Tage für die vollständige Einnahme der AL-Dosis erforderlich sind, und nur 114 (50,9 %) verstanden die Anweisungen auf der AL-Packung. Auf die Frage nach den Folgen einer unvollständigen AL-Dosis verstanden 176 (78,6 %) die Risiken einer nicht vollständigen AL-Dosis nicht. Mehr als die Hälfte (58,5 %) der Teilnehmer waren mit den Informationen des Gesundheitspersonals über Risiken und Nutzen des verschriebenen AL nicht zufrieden. Die Mehrheit (84,8 %) der Teilnehmer besprach mit dem Pflegepersonal nicht die Handhabung des verschriebenen AL. In dieser Hinsicht bekamen 198 (89,2 %) der Teilnehmer keine Gelegenheit, Fragen zu ihrem verschriebenen Medikament zu stellen.

Fazit : Schließlich müssen die verschreibenden Ärzte mehr Zeit mit den Patienten verbringen, damit diese die Anweisungen verstehen können, denn die Patienten sind von grundlegender Bedeutung, wie in der Allgemeinen Erklärung der Bioethik und Menschenrechte (UDBHR) dargelegt.

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