Abstrakt

Ethik im Rettungsdienst: Das Recht der Patienten, im präklinischen Umfeld ihre eigenen Entscheidungen zu treffen

Halvor Nordby

In diesem Fallbericht wird ein ethisches Dilemma bei der Arbeit von Rettungssanitätern vor dem Krankenhausaufenthalt erörtert. Es geht um einen Patienten, bei dem an einem öffentlichen Ort eine Krankheit gemeldet wurde. Als die Sanitäter eintrafen, sagte der Patient, dass es ihm gut gehe und er nicht für weitere Untersuchungen transportiert werden wolle. Er sagte den Sanitätern, dass er einen wichtigen Termin wahrnehmen müsse, und versprach, dass er später am Tag ärztlichen Rat einholen würde, wenn die Sanitäter dies für unbedingt erforderlich hielten.

Analyse: Eine erste Untersuchung der Vitalparameter ergab keine Anzeichen einer ernsthaften Erkrankung, doch die Sanitäter konnten eine zugrunde liegende Hirn- oder Herzerkrankung nicht ausschließen. Sie standen daher vor einem Dilemma: War es richtig, dem ausdrücklichen Willen des Patienten zu entsprechen, oder sollten sie darauf bestehen, dass er sich einer weiteren medizinischen Untersuchung unterziehen sollte? Der Patient wurde ausführlich über die Möglichkeit einer Erkrankung aufgeklärt, änderte seine Meinung jedoch nicht. Schließlich kamen die Sanitäter und ihr betreuender Arzt zu dem Schluss, dass die beste Option darin bestand, den Patienten gehen zu lassen, da sie den Patienten als fähig ansahen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Diskussion: Der Artikel verwendet Konzepte aus der Ethiktheorie, um zu argumentieren, dass diese Schlussfolgerung gerechtfertigt war. Als allgemeine Regel gilt: Wenn Patienten nicht autonom sind und es schwerwiegende negative Folgen für sie haben kann, wenn sie selbst entscheiden dürfen, ist ethischer Paternalismus gerechtfertigt. In diesem Fall war es jedoch nicht vernünftig anzunehmen, dass eine dieser Bedingungen erfüllt war. Der Patient schien ausreichend autonom zu sein und die Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung war sehr gering.

Schlussfolgerung: Die Sanitäter konnten nicht mit absoluter Sicherheit wissen, dass der Patient völlig autonom war und nicht an einer schweren Krankheit litt, aber absolutes Wissen zu verlangen, wäre zu viel verlangt. Die Vorrangstellung der Patientenpräferenzen in allen Situationen, in denen nicht mehr als ein minimales Risiko einer schweren Erkrankung besteht, widerspricht einer vernünftigen Interpretation des Grundsatzes, dass Patienten, die einigermaßen gut über ihre Situation informiert sind, die Möglichkeit haben sollten, fundierte Entscheidungen über ihre Gesundheitsversorgung zu treffen.

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