Dragomir Marisavljevic, Olivera Markovic, Marija Zdravkovic, Sasa Hinic, Nada Suvajdzic-Vukovic und Branka Filipovic
Hintergrund: Die immunthrombozytopenische Purpura (ITP) bei Patienten mit implantierten Koronarstents ist mit einem ernsthaften Risiko von Blutungen verbunden, einerseits aufgrund der dualen Thrombozytenaggregationshemmung, andererseits aufgrund einer Stentthrombose, wenn die Thrombozytenaggregationshemmung unterbrochen wird. Daher ist das Hauptziel bei diesen Patienten die Korrektur der Thrombozytopenie und die kontinuierliche Anwendung von Thrombozytenaggregationshemmern.
Fallbericht: Wir stellen einen Patienten mit implantierten Stents nach akutem Myokardinfarkt (AMI) und schwerer ITP vor, der erfolgreich mit einer Splenektomie behandelt wurde. Nach dem AMI wurde eine primäre perkutane Koronarintervention (PCI) mit Implantation von Stents durchgeführt. Eine Thrombozytopenie (21 × 109/l) wurde zum ersten Mal nach der PCI-Intervention registriert, als ein massives Hämatom am gesamten rechten Arm an der Stelle der Punktion der Arteria radii festgestellt wurde. Unmittelbar nach der Intervention wurde eine duale Thrombozytenaggregationshemmung und Prednison eingeleitet. Da sich die Behandlung mit Kortikosteroiden und Azathioprin als erfolglos erwiesen hatte (Thrombozytenzahl <10 × 109/l), wurde der Patient mit intravenösen Immunglobulinen auf die Splenektomie vorbereitet. Da die Thrombozytenzahl nach der Splenektomie im stabilen Bereich (40-50 × 109/l) lag, wurde die Thrombozytenaggregationshemmung sicher erneut verabreicht.
Schlussfolgerung: Da es keine definitiven Richtlinien für die Behandlung von Patienten mit ITP und implantierten Stents gibt, sollte die Behandlung individuell angepasst werden, um das Risiko von hämorrhagischen und thrombotischen Komplikationen zu minimieren. Unser Fall legt nahe, dass die Splenektomie eine verfügbare und sichere Behandlung für diese Patienten ist. Die Entscheidung für eine Splenektomie ist jedoch eine Herausforderung; vor dem chirurgischen Eingriff sollte eine Risiko-Nutzen-Abwägung vorgenommen werden.