Faustin Mafeza
Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) wurde durch die Resolution 955 vom 8. November 1994 eingerichtet. Ziel dieses Tribunals ist die Verfolgung von Personen, die für Völkermord und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich sind, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 1994 auf dem Gebiet Ruandas begangen wurden, sowie von ruandischen Bürgern, die für derartige Verstöße gegen das Völkerrecht auf dem Gebiet benachbarter Staaten verantwortlich sind. Dieser Artikel analysiert den Prozess des ICTR gegen Angeklagte, die wegen Verschwörung zum Völkermord für in den Jahren vor 1994 begangene Taten angeklagt waren. Die Fälle von Oberst Théoneste Bagosora, Ferdinand Nahimana und ihren Mitangeklagten dienten uns als Beispiele dafür, ob der Zeitraum der zeitlichen Zuständigkeit des ICTR Auswirkungen auf die Erstellung der vom Ankläger vorgelegten Beweise hatte oder nicht. In diesen Prozessen wurde der Staatsanwalt von den Richtern dafür kritisiert, dass er Beweise für Verbrechen vorlegte, die außerhalb der weltlichen Gerichtsbarkeit begangen worden waren. Daher wurden die Angeklagten vom Verbrechen der Verschwörung zum Völkermord freigesprochen.