Mike Adcock und Deryck Beyleveld
Dieses Dokument präsentiert eine „konzepttheoretische“ Position zur Beziehung zwischen Recht und Moral in jedem Rechtssystem, das die Achtung der Menschenrechte als Grundprinzip der Rechtsgültigkeit seiner Regeln einschließt. Mit dem Recht der Europäischen Union (EU-Recht) als zentralem Schwerpunkt basiert diese konzepttheoretische Position auf der Annahme grundlegender Prinzipien durch die EU, zu denen auch die Menschenrechte gehören. Angesichts des aktuellen Status der Menschenrechte innerhalb der EU müssen daher die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und tatsächlich jedes EU-Gesetz und somit jedes EU-Gesetz zum geistigen Eigentum (IP-Gesetz) mit dem übereinstimmen, was sich logisch und konzeptionell aus dem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegten Konzept eines Menschenrechts ergibt. Das Dokument wird zunächst den konzepttheoretischen Rahmen mit Bezug auf das EU-Patentrecht vorstellen und argumentieren, dass einige Anforderungen in das EU-Patentrecht hineingelesen werden müssen, auch wenn sie nicht ausdrücklich angegeben sind. Darüber hinaus argumentieren wir mit Bezug auf Artikel 6 der Richtlinie 1998/44/EG, dass diese Bestimmung weit ausgelegt werden muss, um den Menschenrechten und der Menschenwürde volle Wirksamkeit zu verleihen. Der zweite Teil des Papiers befasst sich mit dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Brüstle gegen Greenpeace (Rechtssache C-34/10 2011) aus begriffstheoretischer Sicht. Wir argumentieren, dass die Argumentation des EuGH hinsichtlich der Anforderungen der Richtlinie im Wesentlichen stichhaltig ist und der EuGH keine andere Wahl hatte, als die Urteile zu fällen, die er gefällt hat. Der dritte Teil des Papiers befasst sich mit mehreren Einwänden, die von Wissenschaftlern und Anwälten aus begriffstheoretischer Sicht gegen das Urteil des EuGH in der Rechtssache Brüstle erhoben wurden. Wir kommen zu dem Schluss, dass der EuGH das Gesetz nicht falsch ausgelegt hat. Abschließend kommen wir zu dem Schluss, dass das Gesetz, das die Erteilung von Patenten regelt, im Einklang mit dem Konzept der Menschenrechte und der Menschenwürde gelesen werden muss.