Amina Berradia*, Chebaiki nebia, Metahri Abderrahim
Biosimilars sind ähnliche, aber nicht identische Produkte zu einem bereits von den Behörden zugelassenen biologischen Referenzarzneimittel, dessen Schutzzertifikat abgelaufen ist. Biosimilars wurden vor Kurzem am Tlemcen University Hospital Center (TUHC) eingeführt. Pharmazeutisch-technische Assistenten sind wichtige Akteure im Gesundheitswesen für die gute Verteilung und Verwendung von Bioarzneimitteln, insbesondere Biosimilars, innerhalb des TUHC. Zu diesem Zweck haben wir eine Studie durchgeführt, um das Wissen von pharmazeutisch-technischen Assistenten über Biosimilars sowie ihre Meinung zu deren Wirksamkeits- und Sicherheitsprofilen zu bewerten. Die Datenerhebung erfolgte durch die Verteilung eines Fragebogens mit 12 Fragen. Wir haben die Fragebögen der 10 pharmazeutisch-technischen Assistenten analysiert, die sich bereit erklärten, an unserer Studie teilzunehmen.
Mehr als die Hälfte der Pharmazeutisch-technischen Assistenten konnte ein Biosimilar nicht richtig definieren. Darüber hinaus sind den Antworten zufolge die Entwicklungsphasen zur Erhöhung der Akzeptanz und Zulassung von Biosimilars nicht gut bekannt. In dieser Kategorie ist eine kontinuierliche Schulung zum Thema Biosimilars erforderlich, da eine strenge Überwachung dieser Behandlungen innerhalb des TUHC von großer Bedeutung ist.
Was das zusätzliche Ziel des Fragebogens für Pharmazeutisch-technische Assistenten betrifft, nämlich ihre Meinung zur Wirksamkeit und Sicherheit von Biosimilars auf der Grundlage ihrer täglichen Berufserfahrung zu äußern, so hat ein großer Teil der Pharmazeutisch-technischen Assistenten ihre Zufriedenheit mit der Wirksamkeit und Sicherheit dieser Arzneimittel zum Ausdruck gebracht. Da jedoch eine bestimmte Kategorie von Pharmazeutisch-technischen Assistenten angibt, den Verdacht auf Nebenwirkungen einer Biosimilar-Behandlung zu beobachten, ohne die Zentralapotheke zu informieren, ist es zwingend erforderlich, das Bewusstsein für die Notwendigkeit zu schärfen, diese den regionalen und nationalen Pharmakovigilanzzentren zu melden.