Abstrakt

Gibt es eine Konvergenz zwischen internationaler Entwicklungszusammenarbeit und dem Schutz der Menschenrechte? Die Zusammenarbeit als Garantie

Cherif Ba Sow

Das Ziel der internationalen Entwicklungszusammenarbeit ist es, die Lebensbedingungen der Menschen in den Entwicklungsländern zu verbessern, damit sie die Grundbedürfnisse der Menschheitsfamilie befriedigen können (Millenniumserklärung der Vereinten Nationen von 2000). Die internationale Zusammenarbeit, auf die sich die großen Texte beziehen, zu denen auch die Menschenrechte gehören, wird jedoch nicht mit dieser anderen Modalität identifiziert, die „der Entwicklung“ zustimmt. Im Gegensatz dazu hat der in ihr verankerte Begriff der Zusammenarbeit nicht das Ziel ermöglicht, das eine echte internationale Zusammenarbeit zwischen Völkern und Nationen erfüllen muss, was in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR) (sowie in der spanischen Verfassung von 1978) klar zum Ausdruck kommt: die vollständige Verwirklichung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte, die für die freie Entwicklung der Persönlichkeit (als aktive Dimension der Menschenwürde) unerlässlich sind. Und daher wird ihr Zweck als Garantie für die Befriedigung der grundlegenden menschlichen Bedürfnisse verteidigt.

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