Ying Lu, Shein-Chung Chow und Shichen Zhu
Für die Zulassung von Generika verlangt die FDA, dass der Nachweis der durchschnittlichen Bioäquivalenz bei der Arzneimittelabsorption durch die Durchführung von Bioäquivalenzstudien erbracht wird. Wie in 21CFR320.24 angegeben, kann die Bioäquivalenz durch In-vivo-Studien (z. B. pharmakokinetische, pharmakodynamische oder klinische) und In-vitro-Studien oder mit entsprechender Begründung allein durch In-vitro-Studien nachgewiesen werden. In dieser Präsentation wird ein Überblick über statistische Überlegungen einschließlich Studiendesign, Kriterien und statistische Methoden zur Bewertung der Bioäquivalenz gegeben. Bei In-vivo-Bioäquivalenztests wird neben der durchschnittlichen Bioäquivalenz auch das Konzept der Populations-Bioäquivalenz und der individuellen Bioäquivalenz zur Behandlung der Arzneimittelaustauschbarkeit erörtert. Für In-vitro-Bioäquivalenztests wird ein Überblick über einige In-vitro-Tests gegeben, wie z. B. Einheitlichkeit der Dosis oder des Sprühinhalts über die gesamte Lebensdauer des Behälters, Tröpfchen- und Arzneimittelpartikelgrößenverteilung, Sprühmuster, Federgeometrie, Priming und Repriming sowie Ausklangprofil, die üblicherweise für lokal wirkende Arzneimittel wie Nasenaerosole und Nasensprays verwendet werden. Aktuelle Entwicklungen und zukünftige Forschungsthemen werden ebenfalls diskutiert.