Abayomi Al-Ameen
Da der kommerzielle und Marketingaspekt des Spiels immer mehr an Bedeutung gewinnt, beginnen Fußballer, ihrem eigenen kommerziellen Wert außerhalb des „schönen Spiels“ mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Das Image ist für Sportler besonders wichtig, da sie ständig versuchen, ihre Persönlichkeit bestmöglich darzustellen, indem sie sich selbst zur „Perfektion“ zwingen, um ihre Popularität und Marktfähigkeit zu steigern. Darüber hinaus ist die Sportübertragung mit der weit verbreiteten Kommerzialisierung der Medien zu einem wirklich großen Geschäft geworden, wodurch es für die Parteien immer wichtiger wird, ihren Anteil geltend zu machen. Diese starke Kommerzialisierung des Fußballs hat es notwendig gemacht, die Vertragsbeziehungen zwischen Fußballern und Vereinen kritisch zu prüfen. Es ist ganz normal, dass Vereine Arbeitsverträge mit ihren Spielern abschließen, in denen die Spieler ihr Einverständnis einholen müssen, dass der Verein ihren Namen, ihre Marke oder ihr Image für seine Marketing- und kommerziellen Aktivitäten verwendet. Andererseits möchten Spieler möglicherweise den kommerziellen Wert ihres eigenen Images und ihrer Persönlichkeit ausnutzen. Besteht hier ein potenzieller Konflikt? Wie werden oder sollten die individuellen Interessen der Vereine und der Spieler gehandhabt werden? In Bezug auf die englische Premier League hängt die Antwort auf diese Frage in hohem Maße von unserer Auslegung von Klausel 4 des Standardvertrags der Football Association Premier League (FAPL) ab, in der die Rechte und Pflichten von Spielern und Vereinen aufgeführt sind. In diesem Dokument werden die Auswirkungen der Bildrechtevereinbarungen zwischen den Vereinen der Premier League und ihren Fußballern analysiert und anschließend die Fairness und Effizienz des Vertrags zwischen den Parteien und gegenüber externen Interessenvertretern ermittelt.