Abstrakt

Verbrauchbare Bahnschwellen aus modernen Brennstoffen für Kessel mit Stokerfeuerung

Eugeniusz Orszulik

In diesem Dokument wird ein Konzept zur Energieerzeugung auf Basis moderner alternativer Brennstoffe vorgestellt, bei dem verbrauchbare Bahnschwellen in mit Kraftstochern befeuerten Kesseln verbrannt werden. Die in Wasserdampf und Warmwasser enthaltene Wärmeenergie wird genutzt, um gemeinsam Strom zu erzeugen und Objekte zu beheizen. Die Eigenschaften der gewonnenen alternativen Brennstoffe werden vorgestellt: • Bei der Verbrennung des brennbaren Gemischs Nr. I (Abfall – Code 17 02 01 Holz – aus verbrauchbaren Bahnschwellen mit Steinkohle) wurden die Anforderungen an die Emissionswerte der Klasse 5 (höchste) gemäß der Norm PN-EN 303-5:2012 erfüllt. Andere brennbare Gemische Nr. II und III erfüllen die Anforderungen an die Klasse 3 (niedrigste) gemäß der Norm PN-EN 303-5. Der Grenzwert für eine so niedrige Klasse war der Emissionswert für Staub. Der für die Tests verwendete Laborkessel war nicht mit einer Vorrichtung zur Staubabscheidung ausgestattet. Bei der Ausstattung des Kessels mit einer Staubabsaugung werden zufriedenstellende Emissionswerte gemäß den anerkannten Emissionsstandards erreicht .erhalten würde. • Aus der Verbrennung brennbarer Gemische sind zur Bebauung vorgesehene Flächen in 0,3 - 15 m Tiefe bgl. (23) zu entnehmen: - Gruppe A: (a) Unbewegliches Land in aufgrund der wasserrechtlichen Vorschriften geschützten Gebieten. (b) Gebiete, die aufgrund der Naturschutzvorschriften unter Schutz stehen, sofern die Beibehaltung des derzeitigen Bodenverschmutzungsniveaus keine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt – für diese Gebiete gelten die sich aus dem tatsächlichen Zustand ergebenden Konzentrationsnormen. - Gruppe B: Als landwirtschaftlich genutzte Flächen eingestufte Flächen mit Ausnahme von Flächen unter Teichen und Gräben, Wäldern sowie Flächen mit einem hohen Baum- und Buschbestand, Brachland sowie bebaute und urbanisierte Flächen mit Ausnahme von Industrie-, Bergbau- und Kommunikationsflächen; - Gruppe C: Industrie-, Bergbau- und Kommunikationsflächen für das brennbare Gemisch Nr. III - Abfall - Code 17 02 01 Holz - aus verbrauchbaren Bahnschwellen mit Getreidestroh. Brennbare Gemische: Nr. I – Abfall – Code 17 02 01 Holz – aus Bahnschwellen mit Steinkohle und Nr. II – Abfall – Code 17 02 01 Holz – aus Bahnschwellen mit Braunkohle sind für die Erschließung in folgenden Gebieten geeignet: – Gruppe C: Industrie-, Bergbau- und Kommunikationsgebiete, erschlossen in einer Tiefe von 0,3 – 15 bgl. • Die Verwendung des Grundbestandteils Holz aus Bahnschwellen als Verbundstoff für alternative Brennstoffe: – ermöglicht die Einsparung der Primärbrennstoffe Steinkohle und Braunkohle – verursacht keine Überschreitung der zulässigen Emissionswerte für Staub und gasförmige Stoffe in die Luft. - Ermöglichung der Verarbeitung von Schlacke und Asche aus dem Verbrennungsprozess in Bodengruppen der Gruppen A, B und C. • Die Verwendung von alternativen Brennstoffkompositen in der Energieerzeugung, die Holz aus entbehrlichen Bahnschwellen enthalten, erfordert keine Konstruktionsänderungen an Kesseln und gewährleistet die Erfüllung der Bedingungen für die thermische Umwandlung von Abfällen gemäß den Anforderungen der Verordnung des Wirtschaftsministers. Komposite aus alternativen Brennstoffen, die Holz aus entbehrlichen Bahnschwellen enthalten, werden auf der Grundlage des Umweltministers qualifiziert.

Haftungsausschluss: Dieser Abstract wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz übersetzt und wurde noch nicht überprüft oder verifiziert.