Nwokedi Theophilus Chinonyerem*, Kenneth U Nnadi, Ndikom Obed B, Chinedum Onyemechi
Im Laufe der Jahre kam es zu Konflikten zwischen den Betreibern der Öl- und Gasindustrie und der indigenen Bevölkerung der Küstengemeinden Nigerias, die auf die Unfähigkeit der Betreiber der Öl- und Gasindustrie zurückzuführen waren, Drittbetreiber in den Küstengemeinden für Schäden an der Meeresbiodiversität und den Fischereiressourcen angemessen zu entschädigen, die durch operative und schiffsbasierte Ölunfälle verursacht wurden und Drittbetreiber im Meeresökosystem beeinträchtigten. Die Studie bewertete die externen Kosten von Ölunfällen im nigerianischen Meeresökosystem mit dem Ziel, Modelle für die Bereitstellung angemessener Mittel für die nachhaltige Entschädigung betroffener Drittbetreiber zu entwickeln. Als Umfrageinstrumente wurden Primärdaten verwendet, die durch Fragebögen und Interviews gewonnen wurden. Zur Analyse der erhaltenen Daten wurde der Willingness-to-Accept-Ansatz (WTA) der Contingent Valuation Method (CVM) verwendet. Es wurde festgestellt, dass der Durchschnittsbetrag der externen Kosten von Ölunfällen für einzelne Drittbetreiber im Meeresökosystem, die sie als Entschädigung für Ölunfälle zu akzeptieren bereit sind, 1.629.610 N pro Kopf und Jahr beträgt, mit einer Standardabweichung von 508,83. Die gesamten jährlichen externen Kosten der Schäden an der Meeresbiodiversität durch Ölunfälle (Externalitäten), die mehreren Drittbetreibern im Meeresökosystem entstehen, werden als Produkt aus der durchschnittlichen WTA-Entschädigung (MWTA) und der Gesamtzahl der im betroffenen Meeresökosystem beschäftigten Erwerbsbevölkerung/Dritten (X n ) modelliert, d. h. Cexternalities=(MWTA (X n ))=N 1.629.610 (Xn). Um sicherzustellen, dass die Schiffsversicherer über die finanzielle Zahlungsfähigkeit verfügen, um mehreren Drittbetreibern im maritimen Sektor, die von Schäden am Meeresökosystem durch Ölunfälle betroffen sind, rechtzeitige, angemessene und nachhaltige Entschädigungen für die externen Kosten zu zahlen, müssen die Versicherer einen Gesamtentschädigungsfonds für dreifache Risiken vorhalten, der die folgende Formel/Bedingung erfüllt: OMPEN Gesamtkosten der externen Effekte ≥ ECexternalities→COMPEN Gesamtkosten der externen Effekte ≥ N 1.629.610(X n ).