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Abstrakt

Bewertung der Bioäquivalenz und kardiohepatischen Sicherheit einer Einzeldosis einer Festdosiskombination von Artemether und Lumefantrin

Suhas Sahebrao Khandave, Santosh Shrikrishna Joshi, Satish Vitthal Sawant und Shahoo Vasant Onkar

Hintergrund und Ziel: Die bestehende Fixkombination Coartem® (Artemether 20 mg und Lumefantrin 80 mg) erfordert 4 Tabletten pro Dosis und insgesamt 24 Tabletten für das Sechs-Dosen-Schema zur Behandlung von unkomplizierter P. falciparum-Malaria, was die Compliance der Patienten beeinträchtigt. Auch die Kardiotoxizität von Lumefantrin aufgrund seiner strukturellen Ähnlichkeit mit Halofantrin bleibt in der Therapie ein umstrittenes Thema. Um die Compliance der Patienten zu verbessern, wird die Fixkombination aus Artemether/Lumefantrin (80/480 mg) von Sequel Pharmachem Pvt. Ltd. India formuliert. In der vorliegenden Studie wurde diese Fixkombination (Testprodukt) auf ihre Bioäquivalenz mit dem Referenzprodukt Coartem® 20/120 mg (Artemether 20 mg und Lumefantrin 120 mg) von Novartis Pharma Ltd. untersucht, wobei die kardiohepatische Sicherheit bewertet wurde. Methoden: Eine randomisierte, offene, zwei Behandlungen, zwei Perioden, zwei Sequenzen, Einzeldosis-Crossover-Bioäquivalenzstudie mit vergleichender Sicherheitsbewertung wurde an 72 gesunden indischen Probanden im nüchternen Zustand durchgeführt. Die Quantifizierung von Artemether, Dihydroartemisinin und Lumefantrin erfolgte mit einer validierten LC-MS/MS-Methode. Für die Bioäquivalenz wurden AUC0-240, AUC0-inf und Cmax für Artemether und Lumefantrin berücksichtigt. Die Sicherheitsbewertung erfolgte durch Überwachung der Vitalzeichen, des QTc-Intervalls, der Serum-ALT- und AST-Werte vor und nach der Behandlung. Max. QTc, baseline-korrigierte QTcmax-, AST- und ALT-Werte wurden für den statistischen Vergleich zwischen den beiden Behandlungen berücksichtigt. Die zu identischen Zeitpunkten mit den EKG-Aufzeichnungen geschätzten Arzneimittelplasmakonzentrationen wurden mit den EKG-Parametern korreliert. Ergebnisse: Das Testprodukt war gemäß den Standard-Bioäquivalenzkriterien mit dem Referenzprodukt bioäquivalent. Es gab keinen klinisch signifikanten Unterschied zwischen den beiden Behandlungen für alle Sicherheitsparameter. In dieser Studie wurden keine signifikanten Beobachtungen festgestellt, die auf Kardiotoxizität und Hepatotoxizität hindeuten. Schlussfolgerung: Das Testprodukt kann als therapeutische Option mit wahrscheinlich besserer Patientencompliance bei der Behandlung von unkomplizierter P. falciparum-Malaria eingesetzt werden.

Haftungsausschluss: Dieser Abstract wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz übersetzt und wurde noch nicht überprüft oder verifiziert.