Junwei Xu*
Als großes Agrarland hat China der Arbeit für Landwirtschaft, Bauern und ländliche Gebiete immer große Bedeutung beigemessen. Der Erfolg bei der Armutsbekämpfung bedeutet jedoch nicht, dass die Probleme der Entwicklung von Landwirtschaft, Bauern und ländlichen Gebieten in China gelöst sind. Da eine kollektive und kooperative Entwicklung die Defizite der persönlichen Entwicklung der Bauern wirksam ausgleichen kann, ist es unvermeidlich, vor dem Hintergrund der Wiederbelebung des ländlichen Raums das Entwicklungsrecht der Bauerngemeinschaft aufzubauen. Zu diesem Zweck muss die chinesische Regierung den Zielinhalten des Entwicklungsrechts der Bauerngemeinschaft folgen, die ländliche Kollektivwirtschaft stärken, die organische Integration der „drei Regierungsformen“ (Selbstverwaltung, Rechtsstaatlichkeit und Tugendstaatlichkeit) in ländlichen Gebieten fördern und die soziale Sicherheit in ländlichen Gebieten in der „Post-Armut“-Ära als Orientierung für die detaillierte Umsetzung des Entwicklungsrechts der Bauerngemeinschaft optimieren.