Allison A Vanderbilt, Malinda M Husson
Einleitung: Ziel dieser Umfrage war es, die aktuelle Ausbildung und Praxis der Sedierung bei Zahnärzten im Bundesstaat Virginia zu beschreiben und festzustellen, welche Bereiche der Ausbildung zur Sedierung möglicherweise verbessert oder beibehalten werden müssen. Methoden: Zwei Fakultätsmitglieder der Virginia Commonwealth University School of Medicine und School of Dentistry entwickelten eine Umfrage, die sich auf die Sedierungspraxis von Zahnärzten im Bundesstaat Virginia konzentrierte. Die Umfrage umfasste mehrere Schlüsselbereiche: Hintergrund, Ausbildung und Training, Umsetzung in der Praxis und Weiterbildung. Die Umfrage bestand aus dreißig Fragen. Ergebnisse: 439 Zahnärzte antworteten auf die 1.982 (22 % Rücklaufquote) Umfragen, die ausgefüllt und für die Analyse verwendet wurden. Fast die Hälfte der Zahnärzte, die antworteten, verwenden orale Medikamente, um in ihrer Praxis Sedierung zu verabreichen, und von diesen verabreichen 67 % dem Patienten das orale Sedativum erneut. Über 75 % der Zahnärzte gaben an, dass sie in ihrer Praxis irgendeine Art von sedierungsbedingtem Notfall hatten; trotz dieser Zahl gaben 11 % an, dass sie keine Sedierungsnotfallsituationen üben. Über 70 % der Zahnärzte gaben an, dass sie ihre Patienten während der gleichzeitigen Sedierung und Zahnbehandlung ausschließlich überwachen, während andere angaben, dass ihnen während der Zahnbehandlung eine Zahnarzthelferin (20 %) oder ein anderes medizinisches Personal (10 %) bei der Überwachung hilft. Fazit: 75 % der befragten Zahnärzte praktizieren Sedierungen und hatten bereits einen medizinischen Notfall im Zusammenhang mit Sedierungen, und 4 % von ihnen verwenden keinerlei Patientenüberwachungssystem. Daher sollten alle Anbieter, die Sedierungen anbieten, die Überwachungsrichtlinien der ADA und/oder AAPD befolgen. Angesichts der steigenden Nachfrage von Patienten nach Sedierungsleistungen während zahnärztlicher Eingriffe sollte Zahnärzten zusätzliche Schulungen empfohlen werden, um sicherzustellen, dass sie über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um einen Patienten im Falle eines medizinischen Notfalls zu retten.