Na Jiang
Ende August 2010 wurde dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses ein neuer Änderungsentwurf zum Strafrecht der Volksrepublik China vorgelegt, der vorschlägt, die Zahl der mit dem Tode bestraften Verbrechen zu reduzieren, weniger Hinrichtungen zu verhängen und die Menschenrechte zu verbessern. Selbst wenn dieser Änderungsentwurf in Kraft tritt, ist die jüngste Entwicklung nur ein weiterer Schritt näher an der Abschaffung der Todesstrafe und kein Meilenstein, da die Lücke zwischen Gesetzgebung und Politik nicht richtig geschlossen wird. Die chinesische Gesetzgebung wird in gewissem Maße noch immer von ihrer Politik zur Todesstrafe und einigen Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte abweichen.